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THE NEW iX1
THE NEW iX1

THE NEW iX1

Profitieren Sie von kurzen Lieferzeiten.

Monatliche Leasingrate¹
389 €
Stromverbrauch komb. in kWh/100 km: 15,4; CO2-Emissionen in g/km: 0; CO2-Klasse: A (WLTP)
THE i4
THE i4

THE i4

Das BMW i4 eDrive35 Gran Coupé

Profitieren Sie von kurzen Lieferzeiten.
Monatliche Leasingrate¹
444 €
Stromverbrauch komb. in kWh/100 km: 15,9; CO2-Emissionen in g/km: 0; CO2-Klasse: A (WLTP)
THE iX3
THE iX3

THE iX3

Profitieren Sie von kurzen Lieferzeiten.

Monatliche Leasingrate¹
499 €
Stromverbrauch komb. in kWh/100 km: 18,5; CO2-Emissionen in g/km: 0; CO2-Klasse: A (WLTP)
THE NEW iX2
THE NEW iX2

THE NEW iX2

Profitieren Sie von kurzen Lieferzeiten.

Monatliche Leasingrate¹
449 €
Stromverbrauch komb. in kWh/100 km: 15,3; CO2-Emissionen in g/km: 0; CO2-Klasse: A (WLTP)
THE iX
THE iX

THE iX

Der BMW iX xDrive40

Profitieren Sie von kurzen Lieferzeiten.
Monatliche Leasingrate¹
599 €
Stromverbrauch komb. in kWh/100 km: 19,9; CO2-Emissionen in g/km: 0; CO2-Klasse: A (WLTP)
THE NEW iX2
THE NEW iX2

THE NEW iX2

Profitieren Sie von kurzen Lieferzeiten.

Monatliche Leasingrate¹
539 €
Stromverbrauch komb. in kWh/100 km: 16,3; CO2-Emissionen in g/km: 0; CO2-Klasse: A (WLTP)
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Übersicht eMobilität

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FAQ rund um Elektromobilität

Hier finden Sie alle häufig gestellten Fragen zum Thema Elektroauto.
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BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100: - (NEFZ) / 16,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 439 / Spitzenleistung: 230 kW (313 PS)

BMW iX1 eDrive20: Stromverbrauch in kWh/100: - (NEFZ) / 15,4 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 474 / Spitzenleistung: 150 kW (204 PS)

BMW iX2 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 17,7–16,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417–449

BMW iX3: Stromverbrauch in kWh/100: - (NEFZ) / 18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 461 / Spitzenleistung: 210 kW (286 PS)

BMW i4 eDrive40: Stromverbrauch in kWh/100: - (NEFZ) / 16,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 584 / Spitzenleistung: 250 kW (340 PS)

BMW i5 eDrive40 Limousine: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: - (NEFZ) / 16,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 571 / Spitzenleistung: 250 kW (340 PS)

BMW i7 eDrive50: Stromverbrauch in kWh/100: - (NEFZ) / 19,2 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 610 / Spitzenleistung: 335 kW (455 PS)

BMW iX xDrive40: Stromverbrauch in kWh/100 km: - (NEFZ) / 19,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 426 / Spitzenleistung: 240kW (326 PS)

⁵Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag für die Bafa-Prämie zu stellen. Dabei muss die antragstellende Person sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin bzw. Leasingnehmerin sein (Anträge für mittels gewerblichen Leasings erworbene Fahrzeuge sind somit ab dem 1. September 2023 nicht mehr zulässig). Alle anderen Personen können nur bis zum 31. August 2023 den Umweltbonus beantragen. Dies gilt auch dann, wenn seit der Fahrzeugzulassung noch kein Jahr vergangen ist. Eine Privatperson im Sinne der Förderrichtlinie ist eine natürliche Person, die ein Elektrofahrzeug für ausschließlich private Zwecke erwirbt. Im Falle eines gewerblichen Leasings liegt somit keine Zulassung auf eine Privatperson und daher auch keine Antragsberechtigung vor. Zudem darf das Fahrzeug auch bei Privatleasing weder gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeiten zuzurechnen sein. Daher sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und sonstige freiberufliche Einrichtungen ab dem 1. September 2023 ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt.

⁶Der erhöhte Umweltbonus in Höhe von 4.500 € (brutto) setzt sich zusammen aus 2.250 € (brutto) Umweltbonus und 2.250 € (brutto) Innovationsprämie. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des erhöhten Umweltbonus sind durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus oder der Innovationsprämie. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, für Gewerbetreibende spätestens am 30.09.2023. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30.09.2023.

Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.