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Die Förderungen für Elektromobilität

Erfahren Sie mehr über die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für Förderungen der Elektromobilität.

Lohnt sich der Umstieg auf ein Elektroauto?

Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich nicht nur aus ökologischen Aspekten (Stichwort Energiewende), sondern auch aus ökonomischen Gründen. Denn das Angebot an Förderungen von Staat und Automobilherstellern für die Elektromobilität ist enorm – vom Zuschuss zum E-Auto bis zur Befreiung von der Kfz-Steuer bis 2030.

Auch wenn die Anschaffung eines Stromers etwas teurer ist als die eines Verbrenners: Auf lange Sicht lohnt sich ein Elektroauto! Denn die Kosten für den Antrieb sind geringer und auch der Unterhalt ist günstiger als beim Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Nutzen Sie den Moment: Mit der Innovationsprämie (auch „Umweltbonus“ genannt) vom Bund sparen Sie beim Kauf eines Elektrofahrzeugs bis zu 6.750 €.  Durch das Förderprogramm schafft die Bundesregierung zusätzliche finanzielle Anreize zum Umstieg auf die Elektromobilität.

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Was muss ich zur Förderung von Elektrofahrzeugen wissen?

TREIBHAUSGASMINDERUNGSQUOTE VERKAUFEN UND 200,- € BONUS SICHERN.

Die THG-Quote

Als E-Auto Fahrer helfen Sie aktiv bei der Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase. Als Dankeschön ermöglich es der Gesetzgeber ab 2022, im Rahmen der THG-Quote Ihre CO2-Einsparungen zu zertifizieren und an quotenpflichtige Unternehmen zu veräußern. Somit haben Sie anhand der THG-Quote die Möglichkeit mit unserem Partner Co2.Auto Geld von Ölkonzernen in die Elektromobilität umzuverteilen. 

Für Sie bedeutet dies konkret: Sie können sich als E-Auto Fahrer jährlich einen CO2 Bonus in Höhe von 200,- € sichern. 

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Was muss ich zur THG-Quote wissen?

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Laden & Bezahlen

Erfahren Sie hier alles zur Ladeinfrastruktur von E-Autos.
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Wartung & Service

Informationen rund um Servicebedarf von Elektrofahrzeugen.
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Elektromobilität für Großkunden

Für Ihren Umstieg zur Elektromobilität findet unser Großkundencenter die beste Lösung für Sie.
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Elektromodelle

Alles über die aktuellen Elektromodelle der Marken BMW und MINI.
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FAQ rund um Elektromobilität

Hier finden Sie alle häufig gestellten Fragen zum Thema Elektroauto.
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BMW iX3: Stromverbrauch in kWh/100 km: 17,8-17,5 (NEFZ) / 19,0-18,6 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 450-458

BMW i3s (120 Ah) mit reinem Elektroantrieb BMW eDrive: Stromverbrauch in kWh/100 km: 14,6-14,0 (NEFZ) / 16,6-16,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 278-283

BMW iX xDrive40*: Stromverbrauch in kWh/100 km: 22,0-19,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: bis zu über 400. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte.

BMW iX xDrive50*: Stromverbrauch in kWh/100 km: 22,5-20,0 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: bis zu über 600. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte.

MINI Cooper SE: Stromverbrauch in kwH/100km: Komb. 16,9-14,9 (NEFZ); Komb. 17,6-15,2 (WLTP); elektr. Reichweite: 225-234km (WLTP)

Kraftstoffverbrauch Video: Komb. Kraftstoffverbrauch der abgebildeten Fahrzeuge in l/100km: 2,1-1,9 (NEFZ) / 1,9-1,7 (WLTP); Komb. Stromverbrauch in kWh/100km: 17,8-13,7 (NEFZ) / 19,0-14,9 (WLTP); Komb. CO2-Emissionen in g/km: 48-0 (NEFZ) / 44-38 (WLTP); Komb. Elektrische Reichweite in km: 47-458 (WLTP).

Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.