Sie haben bereits ein Rahmenabkommen mit BMW oder Sie haben einen Bedarf von mehreren Fahrzeugen pro Jahr und verfügen noch über kein Rahmenabkommen? Dann sind Sie hier richtig. Wir beraten Sie gerne über ein Rahmenabkommen mit dem Hersteller BMW und MINI über attraktive sowie günstige Firmenkonditionen. Informieren Sie sich jetzt!
Flexible Mobilitätslösungen, innovative Fahrzeugtechnologien und eine maßgeschneiderte Betreuung für Ihr Unternehmen. Die ahg bietet auf Ihren Bedarf abgestimmte Services rund um die Themen Fuhrparkmanagement und Firmenwagennutzung. Finden Sie die passenden BMW und MINI Modelle für Ihr Unternehmen.
Entdecken Sie die neusten BMW Großkunden Angebote. Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen für ein Großkundenabkommen mit der BMW AG, wenn es seinen Sitz in Deutschland hat und jährlich mindestens fünf fabrikneue Fahrzeuge der Marke BMW oder MINI abnimmt. Aber auch als bezugsberechtigter Kunde oder Firma, können Sie auf die besonderen BMW Großkunden Angebote der ahg zugreifen. Sprechen Sie uns gerne dazu an. Wir prüfen, ob Sie Angebote eines offenen Großkundenabkommen der BMW AG beziehen können.
Der Bedarf bezugsberechtigter Firmen wie Niederlassungen oder Tochtergesellschaften kann dabei in das Abkommen einbezogen werden. Als BMW Großkunde genießen Sie bundesweit verbindliche Konditionen und eine kompetente Betreuung über unsere BMW Stützpunkte.
Bei einem jährlichen Bedarf Ihres Unternehmens ab zehn Fahrzeugen bieten wir Ihnen besondere Konzepte. Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.
Viele Handelsvertreter nach §84, Partnerbetriebe, Franchisenehmer (u.v.m.) haben mit den offenen Großkundenabkommen der BMW AG die Möglichkeit Fahrzeuge zu gesonderten Großkundenkonditionen zu beziehen.
Prüfen Sie jetzt, ob Sie berechtigt sind. Hier finden Sie die Übersicht der offenen Großkundenabkommen.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, um Ihnen Ihren persönlichen Zugang zu unseren Großkundenangeboten zukommen zu lassen.
Ein elektrifizierter Fuhrpark ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch ein wirtschaftlich sinnvoller Schritt für Unternehmen jeder Größe. Ob kleine Fahrzeugflotte oder komplexes Fuhrparkmanagement – die ahg begleitet Sie mit individueller Beratung und einem festen Ansprechpartner bei der Umsetzung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
✅ Staatliche Förderungen für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
✅ Reduzierung von Investitions- und Betriebskosten
✅ Positives Umweltimage für Ihr Unternehmen
✅ Stärkung der Arbeitgeberattraktivität, speziell für umweltbewusste Fachkräfte
✅ Flexible Lösungen für kleine und große Fuhrparks
✅ Persönliche Betreuung durch unsere Großkundenberater
✅ Steuervorteil bei der Dienstwagenbesteuerung dank reduzierter Bemessungsgrundlage für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge¹
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihren Fuhrpark zukunftssicher aufzustellen – wir begleiten Sie dabei.
Hier finden Sie eine Aufstellung der offenen Großkundenabkommen. Kontaktieren Sie uns gerne, um den Zugang zu den individuellen Großkundenangeboten für Bezugsberechtigte zu erhalten. Wir beraten Sie gerne und finden eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Mit der digitalen BMW Business Card erhalten Sie kostenfrei ein Ersatzfahrzeug, solange Ihr BMW in der Wartung ist. Alternativ bieten wir Ihnen unseren komfortablen Hol- und Bringservice im Stadtgebiet an. Außerdem profitieren Sie von den vielen Vorteilen und Angeboten bei unseren Partnern.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 70.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 70.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.