Großkunden bei der ahg
Gute Entscheidung für Großkunden
Sie haben bereits ein Rahmenabkommen mit BMW oder Sie haben einen Bedarf von mehreren Fahrzeugen pro Jahr und verfügen noch über kein Rahmenabkommen? Dann sind Sie hier richtig. Wir beraten Sie gerne über ein Rahmenabkommen mit dem Hersteller BMW und MINI über attraktive sowie günstige Firmenkonditionen. Informieren Sie sich jetzt!
Flexible Mobilitätslösungen, innovative Fahrzeugtechnologien und eine maßgeschneiderte Betreuung für Ihr Unternehmen. Die ahg bietet auf Ihren Bedarf abgestimmte Services rund um die Themen Fuhrparkmanagement und Firmenwagennutzung. Finden Sie die passenden BMW und MINI Modelle für Ihr Unternehmen.
Werden Sie BMW Großkunde
Entdecken Sie die neusten BMW Großkunden Angebote. Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen für ein Großkundenabkommen mit der BMW AG, wenn es seinen Sitz in Deutschland hat und jährlich mindestens fünf fabrikneue Fahrzeuge der Marke BMW oder MINI abnimmt. Aber auch als bezugsberechtigter Kunde oder Firma, können Sie auf die besonderen BMW Großkunden Angebote der ahg zugreifen. Sprechen Sie uns gerne dazu an. Wir prüfen, ob Sie Angebote eines offenen Großkundenabkommen der BMW AG beziehen können.
Der Bedarf bezugsberechtigter Firmen wie Niederlassungen oder Tochtergesellschaften kann dabei in das Abkommen einbezogen werden. Als BMW Großkunde genießen Sie bundesweit verbindliche Konditionen und eine kompetente Betreuung über unsere BMW Stützpunkte.
Bei einem jährlichen Bedarf Ihres Unternehmens ab zehn Fahrzeugen bieten wir Ihnen besondere Konzepte. Fragen Sie uns nach den Einzelheiten.
Ihre Vorteile als Großkunde
Feste Ansprechpartner an 130 Stützpunkten sind deutschlandweit speziell für Sie im Einsatz. Sie erhalten dadurch klare, verbindliche und einheitliche Konditionen.
Sie profitieren als Großkunde von innovativer Technologie und flexiblen Mobilitätslösungen:
- Unsere Großkunden Betreuer erarbeiten für Sie Angebote, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind
- Bei Abwicklungsfragen haben Sie immer einen verlässlichen Ansprechpartner
- Ein Maximum an Zuverlässigkeit bieten wir durch bundesweit verbindliche Konditionen
Haben Sie Fahrspaß mit jedem Kilometer und profitieren Sie von:
- Persönliche Beratung der User-Chooser – wir kennen die automobile “Kleiderordnung" Ihres Unternehmens und beraten Sie gern
- Mehrere Marken aus einer Hand bei Ihrer ahg
- Konfigurieren Sie individuell Ihr Wunschfahrzeug
Um eine bestmögliche Mobilität zu gewährleisten, erarbeiten wir eine gründliche Analyse Ihres Fuhrparks als Basis für fundierte und kompetente Lösungsvorschläge. Sie profitieren durch. Optimierung von Prozessabläufen. Beratung unserer kompetenten Mitarbeiter.
Modernste Logistikprozesse garantieren reibungslose Auslieferungen mit allen dazugehörigen Serviceleistungen.
Vom Fahrzeug für Sie und Ihre leitenden Angestellten, komfortable Dienstwagen für Ihre Außendienstmitarbeiter bis hin zu Nutzfahrzeugen für vielfältige Aufgabenbereiche – wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer passenden Car-Policy für Ihr Unternehmen und beraten Sie bei einem entsprechenden Dienstwagen-Überlassungsvertrag.
Ihre Großkunden Ansprechpartner
Lukas Möllering
Sven Neumann
Christopher Radix
Frank Walter
Ihre Ansprechpartner für offene Großkundenabkommen
Viele Handelsvertreter nach §84, Partnerbetriebe, Franchisenehmer (u.v.m.) haben mit den offenen Großkundenabkommen der BMW AG die Möglichkeit Fahrzeuge zu gesonderten Großkundenkonditionen zu beziehen.
Prüfen Sie jetzt, ob Sie berechtigt sind. Hier finden Sie die Übersicht der offenen Großkundenabkommen.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme, um Ihnen Ihren persönlichen Zugang zu unseren Großkundenangeboten zukommen zu lassen.
Elektromobilität im Fuhrpark
Ein elektrifizierter Fuhrpark ist nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch ein wirtschaftlich sinnvoller Schritt für Unternehmen jeder Größe. Ob kleine Fahrzeugflotte oder komplexes Fuhrparkmanagement – die ahg begleitet Sie mit individueller Beratung und einem festen Ansprechpartner bei der Umsetzung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
✅ Staatliche Förderungen für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
✅ Reduzierung von Investitions- und Betriebskosten
✅ Positives Umweltimage für Ihr Unternehmen
✅ Stärkung der Arbeitgeberattraktivität, speziell für umweltbewusste Fachkräfte
✅ Flexible Lösungen für kleine und große Fuhrparks
✅ Persönliche Betreuung durch unsere Großkundenberater
✅ Steuervorteil bei der Dienstwagenbesteuerung dank reduzierter Bemessungsgrundlage für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge¹
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihren Fuhrpark zukunftssicher aufzustellen – wir begleiten Sie dabei.
Sie möchten wissen, ob Sie bezugsberechtigt sind? Hier finden Sie alle offenen Großkunden-Abkommen im Überblick
Hier finden Sie eine Aufstellung der offenen Großkundenabkommen. Kontaktieren Sie uns gerne, um den Zugang zu den individuellen Großkundenangeboten für Bezugsberechtigte zu erhalten. Wir beraten Sie gerne und finden eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.
- AGIP Tankstellenpächter
- ARAG §84 HGB Agenturen
- Allianz §84 HGB Agenturen
- ANWR Group eG Handelspartner
- Apollo Optik Holding Franchisenehmer
- ARAL Tankstellenpächter
- AVS Systemlift AG - Vermietbetriebe
- AXA Handelsvertreter
- BabyOne Franchise- und Systemzentrale
- Barmenia Krankenversicherung Agenturmodel §84 Handelsvertreter
- Bayerische Beamten Lebensversicherung a. G. §84 HGB Handelsvertreter
- Bonnfinanz AG
- Burger King Franchisepartner
- Creditreform GmbH Geschäftsstellen
- Dekra SE Ingenieurmodell
- Deutsche Bank AG Finanzberatung AG §84 HGB
- Deutsche Bank Immobilien GmbH §84 HGB
- Deutsche Vermögensberatung Handelsvertreter §84 HGB
- Domino's Pizza Franchisepartner
- EDEKA Einzelhändler c/o EDEKA Aktiengesellschaft
- EKD - Handelsvertreter §84
- EK/Servicegroup
- ElectronicPartner Handel SE
- ERGO Versicherung Agenturen
- Eurobaustoff Handelspartner
- Expert Gruppe und Märkte
- Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG
- Fressnapf Franchisemodell
- Fonds Finanz Maklerservice
- Fonds Konzept
- GLOBAL-FINANZ AG
- GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH / Prüfingenieure
- Hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG
- HanseMerkur Krankenversicherung AG
- HDi Handelsvertreter
- HUK-COBURG Handelsvertreter
- lntersport Deutschland eG - Profilierte Partner -
- Jacques Weindepot
- JDC Group AG - Premiumberater/in
- KÜS - Prüfingenieure
- LBS Geschäftsstellen §84 HGB (Sammelnummer}
- LVM
- McDonald's Restaurants Franchisepartner
- Mecklenburgische Versicherungsgesellschaft§ 84 HGB
- MLP SE §84 HGB Agenturen
- Münchener Verein Krankenversicherung a.G.
- Netfonds AG
- Point S Deutschland
- Postbank Finanzberatung AG §84 HGB
- Provinzial Geschäftsstellen NordWest
- Provinzial Rheinland Agenturen und §84 HGB
- REMAX Franchisenehmer c/o BFM Franchise GmbH
- Shell Tankstellenpartner c/o Shell Deutschland Oil GmbH
- Sparkassenorganisation (Sammelnummer]
- Sparkassenorganisation §84 HGB Handelsvertreter
- Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer
- SV Sparkassen-Versicherung Agenturen und §84 HGB
- TELIS Finanzberater §84 HGB
- Theo Förch GmbH & Co. KG
- TUI / First Reisebüros c/o TUI AG
- TÜV Nord AG
- TÜV Süd AG - Sachverständige
- Versicherungskammer Bavern i-94 HGB Agenturen / Handelsvertreter
- VEMA Versicherungsmakler eG
- VGH Versicherungen §84 Handelsvertreter
- Vodafone Partneragenturen u. freie Handelsvertreter
- Volks- und Raiffeisenbanken e.G.
- WGKD 2/3 Dienstliche Nutzer
- Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland mbH IWGKD - mbH
- Wüstenrot & Württembergische Agenturen &84 HGB Geschäftsteilen
- WWK Lebensversicherung AG Handelsvertreter §84 HGB
- Zürich Gruppe Deutschland
News
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.