Die Ladeinfrastruktur in Deutschland wächst ständig. Sie ist ein elementarer Baustein auf dem Weg in das Zeitalter der Elektromobilität. Inzwischen gibt es über 30.000 öffentliche Ladepunkte, die einfach zu nutzen sind. Auch dank moderner Akku-Technologie in den Elektroautos werden kontinuierlich höhere Reichweiten erzielt. In der Regel kommt man mit einer Batterieladung für Alltags- und Pendelfahrten optimal zurecht.
Für längere Reisen stehen an Autohöfen und Autobahnraststätten auch sogenannte Schnellladesäulen zur Verfügung, an denen das Elektroauto bei einem kurzen Pausenstopp wieder neu geladen werden kann. Sie können Ihr Elektrofahrzeug auch einfach bequem zuhause laden. Mit der eigenen Ladestation in der Garage sind Sie unabhängig von Tankstellen und Wartezeiten.
Einkaufen, während die Batterie lädt – so einfach und schnell geht es! Wenn Sie unterwegs sind, können Sie viele Ladestationen an Supermärkten und Einkaufszentren nutzen, um Ihren Stromer zu laden. Viele Städte und Kommunen unterstützen das Laden, um den Umstieg auf die Elektromobilität zu erleichtern – manche bieten sogar Ladestationen für kostenloses „Tanken“ an. Aber auch kostenpflichtige öffentliche Ladestationen stehen überall zur Verfügung und sind einfach zu bedienen.
Welche Ladestationen für Elektrofahrzeuge gibt es?
Der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur ist ein zentrales Element auf dem Weg in das Zeitalter der Elektromobilität. Zum Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum stehen AC-Ladesäulen und DC-Ladestationen zur Verfügung. Sie bilden zusammen das Ladenetz, unterscheiden sich aber grundsätzlich in der Art des Stroms.
AC-Ladesäulen
AC-Normalladesäulen Sie sind vor allem im privaten Raum oder auf halb-öffentlichen Parkplätzen zu finden. AC-Ladestationen geben bis zu 22 Kilowatt Wechselstrom ab. Über das On-Board-Ladegerät im Auto wird der Wechselstrom dann zu Gleichstrom umgewandelt.
DC-Ladestation
DC-Schnellladesäulen stehen vor allem im öffentlichen Bereich, wo rasches Aufladen für längere Strecken gefragt ist. Sie wandeln den aus dem Netz kommenden Strom direkt in Gleichstrom um. Dadurch kann eine höhere Ladeleistung erzielt werden. DC-Ladestationen laden bis zu 300 Kilowatt.
Wenn die Wende zur Elektromobilität gelingen soll, müssen auch bei den Menschen zu Hause Möglichkeiten zum Laden von Elektrofahrzeugen geschaffen werden. Mithilfe einer Wallbox wird ihre Garage zu Ihrer eigenen „Stromtankstelle“. Eine gängige private, fest installierte AC-Ladestation liefert 11 Kilowatt und lädt ein durchschnittliches Elektroauto in etwa 3 bis 4 Stunden. Laden Sie Ihr Elektrofahrzeug effizient und bequem über Nacht, dann können Sie am nächsten Tag mit voller Batterie starten.
Die Wallbox lädt über einen Starkstromanschluss (400 VAC). Eine normale Haushaltssteckdose ist für regelmäßiges Laden nicht ausgelegt. Es besteht die Gefahr der Überlastung. Bei Bedarf wird eine Starkstromleitung in Ihre Garage, zum Parkplatz oder Carport verlegt. Da über das fest installierte Ladekabel nur dann Strom fließt, wenn das Elektrofahrzeug korrekt angeschlossen ist, funktioniert das Laden mit einer Wallbox besonders bequem und sicher.
Spontanlader, Vertragskunden eines Stromanbieters oder eines Mobility-Service-Providers können einfach digital über eine App, per Kreditkarte oder auch bar bezahlen. Noch ist es Zukunft, aber bald schon soll man über eine im Elektroauto integrierte Authentifizierung bezahlen können. Das wäre ein weiterer Schritt, um den Umstieg auf die Elektromobilität einfacher zu machen.
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
¹ Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Förderung gilt vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie z.B. in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
² Die degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge, die ab dem 01.07.2025 bis zum 31.12.2027 neu angeschafft werden, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Der restliche Betrag für das Fahrzeug wird über die verbleibenden fünf Abschreibungsjahre degressiv abgeschrieben. Die Regelung gilt ausschließlich für betriebliche Fahrzeuge, die keine CO2-Emissionen verursachen.