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Laden & Bezahlen

Die Ladeinfrastruktur in Deutschland wächst ständig. Sie ist ein elementarer Baustein auf dem Weg in das Zeitalter der Elektromobilität. Inzwischen gibt es über 30.000 öffentliche Ladepunkte, die einfach zu nutzen sind. Auch dank moderner Akku-Technologie in den Elektroautos werden kontinuierlich höhere Reichweiten erzielt. In der Regel kommt man mit einer Batterieladung für Alltags- und Pendelfahrten optimal zurecht. 

Für längere Reisen stehen an Autohöfen und Autobahnraststätten auch sogenannte Schnellladesäulen zur Verfügung, an denen das Elektroauto bei einem kurzen Pausenstopp wieder neu geladen werden kann. Sie können Ihr Elektrofahrzeug auch einfach bequem zuhause laden. Mit der eigenen Ladestation in der Garage sind Sie unabhängig von Tankstellen und Wartezeiten.

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Unterwegs

Infos über Ladestationen
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Zuhause

Über die Möglichkeiten einer Wallbox.
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App und Reichweite

Infos über die Bezahlung per App und die Reichweite von Elektrofahrzeugen.
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Unterwegs mit dem Elektroauto - wie und wo laden?

Einkaufen, während die Batterie lädt – so einfach und schnell geht es! Wenn Sie unterwegs sind, können Sie viele Ladestationen an Supermärkten und Einkaufszentren nutzen, um Ihren Stromer zu laden. Viele Städte und Kommunen unterstützen das Laden, um den Umstieg auf die Elektromobilität zu erleichtern  – manche bieten sogar Ladestationen für kostenloses „Tanken“ an. Aber auch kostenpflichtige öffentliche Ladestationen stehen überall zur Verfügung und sind einfach zu bedienen. 

Welche Ladestationen für Elektrofahrzeuge gibt es?

Der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur ist ein zentrales Element auf dem Weg in das Zeitalter der Elektromobilität. Zum Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum stehen AC-Ladesäulen und DC-Ladestationen zur Verfügung. Sie bilden zusammen das Ladenetz, unterscheiden sich aber grundsätzlich in der Art des Stroms. 

AC-Ladesäulen 

AC-Normalladesäulen Sie sind vor allem im privaten Raum oder auf halb-öffentlichen Parkplätzen zu finden. AC-Ladestationen geben bis zu 22 Kilowatt Wechselstrom ab. Über das On-Board-Ladegerät im Auto wird der Wechselstrom dann zu Gleichstrom umgewandelt. 

DC-Ladestation

DC-Schnellladesäulen stehen vor allem im öffentlichen Bereich, wo rasches Aufladen für längere Strecken gefragt ist. Sie wandeln den aus dem Netz kommenden Strom direkt in Gleichstrom um. Dadurch kann eine höhere Ladeleistung erzielt werden. DC-Ladestationen laden bis zu 300 Kilowatt.

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Lade- & Steckerarten im Überblick

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Zuhause Elektrofahrzeuge laden

Wenn die Wende zur Elektromobilität gelingen soll, müssen auch bei den Menschen zu Hause Möglichkeiten zum Laden von Elektrofahrzeugen geschaffen werden. Mithilfe einer Wallbox wird ihre Garage zu Ihrer eigenen „Stromtankstelle“. Eine gängige private, fest installierte AC-Ladestation liefert 11 Kilowatt und lädt ein durchschnittliches Elektroauto in etwa 3 bis 4 Stunden. Laden Sie Ihr Elektrofahrzeug effizient und bequem über Nacht, dann können Sie am nächsten Tag mit voller Batterie starten.

Die Wallbox lädt über einen Starkstromanschluss (400 VAC). Eine normale Haushaltssteckdose ist für regelmäßiges Laden nicht ausgelegt. Es besteht die Gefahr der Überlastung. Bei Bedarf wird eine Starkstromleitung in Ihre Garage, zum Parkplatz oder Carport verlegt. Da über das fest installierte Ladekabel nur dann Strom fließt, wenn das Elektrofahrzeug korrekt angeschlossen ist, funktioniert das Laden mit einer Wallbox besonders bequem und sicher.

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Was muss ich zur Wallbox wissen?

Bezahlung des Stroms per App

Spontanlader, Vertragskunden eines Stromanbieters oder eines Mobility-Service-Providers können einfach digital über eine App, per Kreditkarte oder auch bar bezahlen. Noch ist es Zukunft, aber bald schon soll man über eine im Elektroauto integrierte Authentifizierung bezahlen können. Das wäre ein weiterer Schritt, um den Umstieg auf die Elektromobilität einfacher zu machen.

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Was beeinflusst die Reichweite Ihres Elektrofahrzeugs?

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Förderungen

Welche Förderungen für Elektromobilität gibt es? Hier das Wichtigste.
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Wartung & Service

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FAQ rund um Elektromobilität

Hier finden Sie alle häufig gestellten Fragen zum Thema Elektroauto.
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⁵Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag für die Bafa-Prämie zu stellen. Dabei muss die antragstellende Person sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin bzw. Leasingnehmerin sein (Anträge für mittels gewerblichen Leasings erworbene Fahrzeuge sind somit ab dem 1. September 2023 nicht mehr zulässig). Alle anderen Personen können nur bis zum 31. August 2023 den Umweltbonus beantragen. Dies gilt auch dann, wenn seit der Fahrzeugzulassung noch kein Jahr vergangen ist. Eine Privatperson im Sinne der Förderrichtlinie ist eine natürliche Person, die ein Elektrofahrzeug für ausschließlich private Zwecke erwirbt. Im Falle eines gewerblichen Leasings liegt somit keine Zulassung auf eine Privatperson und daher auch keine Antragsberechtigung vor. Zudem darf das Fahrzeug auch bei Privatleasing weder gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeiten zuzurechnen sein. Daher sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und sonstige freiberufliche Einrichtungen ab dem 1. September 2023 ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt.

⁶Der erhöhte Umweltbonus in Höhe von 4.500 € (brutto) setzt sich zusammen aus 2.250 € (brutto) Umweltbonus und 2.250 € (brutto) Innovationsprämie. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des erhöhten Umweltbonus sind durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus oder der Innovationsprämie. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, für Gewerbetreibende spätestens am 30.09.2023. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30.09.2023.

Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren „Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure“ (WLTP) gemäß Verordnung (EG) 715/2007 ermittelt. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen, die elektrische Reichweite und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.