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BMW iX3: Stromverbrauch in kWh/100 km: 17,8-17,5 (NEFZ) / 19,0-18,6 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 450-458
BMW i3s (120 Ah) mit reinem Elektroantrieb BMW eDrive: Stromverbrauch in kWh/100 km: 14,6-14,0 (NEFZ) / 16,6-16,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 278-283
BMW iX xDrive40*: Stromverbrauch in kWh/100 km: 22,0-19,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: bis zu über 400. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte.
BMW iX xDrive50*: Stromverbrauch in kWh/100 km: 22,5-20,0 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: bis zu über 600. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte.
MINI Cooper SE: Stromverbrauch in kwH/100km: Komb. 16,9-14,9 (NEFZ); Komb. 17,6-15,2 (WLTP); elektr. Reichweite: 225-234km (WLTP)
Kraftstoffverbrauch Video: Komb. Kraftstoffverbrauch der abgebildeten Fahrzeuge in l/100km: 2,1-1,9 (NEFZ) / 1,9-1,7 (WLTP); Komb. Stromverbrauch in kWh/100km: 17,8-13,7 (NEFZ) / 19,0-14,9 (WLTP); Komb. CO2-Emissionen in g/km: 48-0 (NEFZ) / 44-38 (WLTP); Komb. Elektrische Reichweite in km: 47-458 (WLTP).
⁵Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag für die Bafa-Prämie zu stellen. Dabei muss die antragstellende Person sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin bzw. Leasingnehmerin sein (Anträge für mittels gewerblichen Leasings erworbene Fahrzeuge sind somit ab dem 1. September 2023 nicht mehr zulässig). Alle anderen Personen können nur bis zum 31. August 2023 den Umweltbonus beantragen. Dies gilt auch dann, wenn seit der Fahrzeugzulassung noch kein Jahr vergangen ist. Eine Privatperson im Sinne der Förderrichtlinie ist eine natürliche Person, die ein Elektrofahrzeug für ausschließlich private Zwecke erwirbt. Im Falle eines gewerblichen Leasings liegt somit keine Zulassung auf eine Privatperson und daher auch keine Antragsberechtigung vor. Zudem darf das Fahrzeug auch bei Privatleasing weder gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeiten zuzurechnen sein. Daher sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und sonstige freiberufliche Einrichtungen ab dem 1. September 2023 ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt.
⁶Der erhöhte Umweltbonus in Höhe von 4.500 € (brutto) setzt sich zusammen aus 2.250 € (brutto) Umweltbonus und 2.250 € (brutto) Innovationsprämie. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des erhöhten Umweltbonus sind durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus oder der Innovationsprämie. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, für Gewerbetreibende spätestens am 30.09.2023. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 30.09.2023.
Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.