
Exklusive Hyundai-Vorteile
Exklusive Hyundai-Vorteile für zahlreiche Berufsgruppen und Organisationen
Hyundai bedankt sich bei all jenen, die mit ihrer täglichen Arbeit unsere Gesellschaft in Bewegung halten.
Profitieren Sie von exklusiven Sonderkonditionen, wenn Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen, Einrichtungen oder Organisationen gehören:
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst (z. B. Polizei, Zoll, Rettungsdienst, Verwaltung, Beamte)
- Medizinisches Fachpersonal und Einrichtungen
- Wohlfahrtsorganisationen (z. B. Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter)
- Mitarbeitende kirchlicher Einrichtungen (katholisch, evangelisch, orthodox, jüdisch)
- Handwerksbetriebe (u. a. SHK, Kälte/Klima, Schornsteinfeger, Bestatter)
- Dienstleistungs-, Energie- und Umweltbranchen
- Selbstständige, Freiberufler, Landwirte, juristische Personen
- Logistik- und Lieferdienste, Speditionen
- Verbände im Sport- und Freizeitbereich (z. B. Segel- und Yachtsport)
- Einkaufs- und Servicegesellschaften sowie Interessenvertretungen des Mittelstands
und viele weitere Berufsgruppen.
Kontaktieren Sie uns gerne an – wir prüfen schnell und unkompliziert, ob Sie bezugsberechtigt sind.
Für Alltagsheldinnen & Alltagshelden - wir sagen Danke
Attraktive Angebote - nur für Sie
Attraktive Förderungen für Privatkunden
Die neue E-Auto Förderung
Die neue E-Auto-Förderung startet rückwirkend zum 1. Januar 2026 und gilt für alle Fahrzeuge, die seit diesem Datum neu zugelassen wurden. Privatpersonen können die Förderung voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen. Bis dahin wird laut Bundesumweltministerium ein Online-Portal bereitstehen. Bei Ihrem ahg Standort beraten wir Sie gern zu den passenden Modellen und deren Förderfähigkeit.
Ausführliche Infos finden Sie beim Bundesumweltministerium
* Die maximale Fördersumme ergibt sich aus der Basisförderung, einer möglichen Familienförderung sowie einkommensabhängigen Zuschlägen. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von der Fahrzeugart, dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026. Die Antragstellung für Privatpersonen ist voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums möglich. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der finalen Förderrichtlinie.

Jetzt Förderprämie berechnen
Mit unserem Förderprämienrechner für Elektro- und Hybrid-Neufahrzeuge können Sie schnell und unkompliziert ermitteln, wie hoch Ihre mögliche staatliche Förderung ausfällt. Der Rechner berücksichtigt unter anderem Ihr Haushaltsjahreseinkommen, die Anzahl der Kinder sowie den Fahrzeugtyp und zeigt Ihnen übersichtlich Ihre individuelle Förderhöhe an. So erhalten Sie eine verlässliche Orientierung, bevor Sie sich für Ihr neues Fahrzeug entscheiden.










