Hyundai bald bei der ahg

Hyundai bald bei der ahg

Freitag, 8. September 2023

Neue Marke im Portfolio

Pressemitteilung

Das Markenportfolio der ahg wächst. Ab Oktober 2023 wird der große Mobilitätsdienstleister im Südwesten Deutschlands Fahrzeuge und Serviceleistungen der Marke Hyundai anbieten. 

Zum Start wird die Marke Hyundai an fünf Standorten der ahg Autohandelsgesellschaft eingeführt: am Stammsitz in Horb am Neckar, ebenso wie in Freudenstadt, Schramberg, Esslingen und Bretten. Das Handels- und Servicenetz des südkoreanischen Herstellers im Unternehmen soll in weiteren Schritten sukzessive wachsen, so dass nach und nach weitere ahg Filialen die Marke Hyundai anbieten werden. 

„Wir sind überzeugt, dass hier zwei starke Partner zusammengefunden haben, die gemeinsam in eine gute und erfolgreiche Zukunft steuern“, sagt Vorstandsvorsitzender Albrecht Wollensak. Hyundai sei mit seiner Philosophie ebenso wie mit Technologie und Design seiner visionären Fahrzeuge ein sehr attraktiver Partner, an dem die Kunden ihre Freude haben werden. Da die Fahrzeuge aus Südkorea in Deutschland immer mehr Anhänger haben, freuen sich auch die ahg Geschäftsführer Alexander Kramer (Vertrieb) und Thomas Linderich (After Sales) sehr, Hyundai als 7. Marke im ahg Produktportfolio zu haben.

Für Hyundai gilt wie für alle anderen Marken des Mobilitätsdienstleisters der Leitsatz „Ihr Vertrauen verdienen – jeden Tag!“ Diesem Grundsatz folgend, legt der Markenverantwortliche Patrick Schmid größten Wert auf eine hochprofessionelle Kundenbetreuung sowohl im Vertrieb wie auch im Service. „Die hohen Erwartung der Kunden an einen Vertragshändler zu erfüllen, ist unser Anspruch“, sagt Patrick Schmid. Grundlage dafür sind fundiertes Produktwissen, das ständig auf den neuesten Stand gebracht wird, sowie kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist.