
BMW iX3 50 xDrive: Energieverbrauch komb.: 17,9–15,1 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen komb.: 0 g/km (WLTP); Elektrische Reichweite: 679–805 km (WLTP); CO₂-Klasse: A.
Manche Begegnungen verändern den Blick auf das Bestehende. Am Samstag, den 7. März, ist es so weit: Wir feiern die Premiere des neuen BMW iX3 und laden Sie herzlich ein, die „Neue Klasse“ der Elektromobilität hautnah zu erleben.
Der neue BMW iX3 vereint die Souveränität eines klassischen SAV mit der visionären Kraft eines rein elektrischen Antriebs. Er ist mehr als ein Automobil – er ist ein Statement für moderne Performance, verpackt in ein Design, das Ästhetik und Effizienz auf höchstem Niveau definiert.
Besuchen Sie uns am Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr an allen ahg Standorten und freuen Sie sich auf einen Tag voller Inspiration und „Freude am Fahren“.



Wann: Samstag, 7. März 2026
Uhrzeit: 09:00 – 16:00 Uhr
Wo: An allen ahg Standorten

NEU: Kfz-Tarife zum besten Preis-Leistungsverhältnis vom Profi. Jetzt hier vergleichen & einfach abschließen.
Unsere BMW und MINI Angebotspreise sind pauschal kalkuliert und gelten unabhängig der von Ihnen gewählten Abwicklungsoption und den damit verbundenen Leistungen.
Darunter sind zu verstehen:
*Abwicklung über unser ahg Online Autohaus.
1 Ein Angebot der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 01/2026. Dieses Angebot der BMW Bank GmbH gilt bei Abschluss eines Leasingvertrages für den oben aufgeführten BMW bis 31.03.2026. Zulassung bis 30.12.2026. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Finanzierungs- und Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH. Alle Preise inkl. MwSt. Druckfehler, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
2 Die maximale Fördersumme ergibt sich aus der Basisförderung, einer möglichen Familienförderung sowie einkommensabhängigen Zuschlägen. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von der Fahrzeugart, dem zu versteuernden Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Förderfähig sind ausschließlich Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2026. Die Antragstellung für Privatpersonen ist voraussichtlich ab Mai 2026 über ein Online-Portal des Bundesumweltministeriums möglich. Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der finalen Förderrichtlinie.