Für alle Halter von BMW und MINI Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 4, die ihr Fahrzeug beim ihrem BMW Partner in Zahlung geben, gibt es die neue BMW Umweltprämie¹ in Höhe von 3.000 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW Neuwagens bzw. in Höhe von 2.000 EUR (netto) beim Erwerb eines BMW Vorführwagens oder BMW Jungen Gebrauchten von dem BMW Partner, wenn das erworbene Fahrzeug einen CO2-Wert von max. 140 g/km (kombiniert) gem. NEFZ (korreliert) hat.
Die neue BMW Umweltprämie¹ wird nicht mit anderen bestehenden staatlichen Kaufanreizen verrechnet, wie beispielsweise dem aktuell in Deutschland angebotenen Umweltbonus² beim Kauf von elektrifizierten Fahrzeugen, sondern gilt zusätzlich. So sparen Käufer eines neuen BMW i3 insgesamt bis zu 12.000 EUR², bei Erwerb eines neuen BMW Plug-in-Hybrid insgesamt bis zu 9.750 EUR².
Ein BMW Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann neuerdings ebenfalls mit dem Umweltbonus² unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt, ähnlich wie bei Neufahrzeugen, eine am Netto-Listenpreis orientierte Wertgrenze. Darüber hinaus darf der BMW Junge Gebrauchte eine maximale Erstzulassungsdauer von 12 Monaten und eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben.
Die neue BMW Umweltprämie¹ ist ab sofort und bis auf weiteres erhältlich. Es gilt das Datum des Erwerbs.
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