BMW iX3 Modell Inspiring
BMW iX3 Modell Inspiring
Stromverbrauch komb. in kWh/100 km: 18,5 (WLTP)
559 € mtl.1,2

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Bitte wählen Sie aus, wie Sie Ihr neues Fahrzeug bezahlen würden. Bei Leasing & Finanzierung geben Sie bitte Ihre Rahmenbedingungen ein und unser Verkaufsteam erstellt Ihnen ein individuelles Angebot.
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¹Ein Angebot der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 10/2023. Dieses Angebot der BMW Bank GmbH gilt bei Abschluss eines Leasingvertrages für den oben aufgeführten BMW bis 31.12.2023. Zulassung bis 31.12.2023. | Alle Preise sind inkl. MwSt. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis.Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Finanzierungs- und Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH. 

²Das Angebot beinhaltet 4.500 € erhöhten Umweltbonus. Der BAFA Anteil entspricht der Anzahlung in Höhe von 3.000 € (brutto) und setzt sich zusammen aus 1.500 € (brutto) Umweltbonus und 1.500 € (brutto) Innovationsprämie. Der Herstelleranteil beträgt 1.500 € (netto). Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des erhöhten Umweltbonus sind durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus oder der Innovationsprämie. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2023.

Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.