BMW iX3 Modell Inspiring
BMW iX3 Modell Inspiring
Stromverbrauch komb. in kWh/100 km: 18,5 (WLTP)
769 € mtl.

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¹Ein Angebot der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 07/2022. Dieses Angebot der BMW Bank GmbH gilt bei Abschluss eines Leasingvertrages für den oben aufgeführten BMW bis 30.09.2022. Zulassung bis 30.09.2023. Wir vermitteln Finanzierungs- und Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH. Alle Preise inkl. MwSt. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.

²Aufgrund der aktuell veröffentlichten Richtlinien zur Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge werden ab 01.01.2023 keine Plug-in-Hybride mehr gefördert. Förderberechtigt sind alle Fahrzeuge ab 01.01.2023 die einen Nettolistenpreis in Höhe von 65.000 Euro nicht übersteigen. Das Angebot beinhaltet einen Förderbetrag Bund (inkl. Innovationsprämie) von 3.000,00 €. Der BAFA Anteil in Höhe von 3.000,00 € (brutto) ist in der Anzahlung berücksichtigt und setzt sich zusammen aus 1.500,00 € (brutto) Umweltbonus und 1.500,00 € (brutto) Innovationsprämie. Der Anteil des Herstellers beträgt 1.500,00 € (netto) und ist im Nachlass berücksichtigt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des erhöhten Umweltbonus sind durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus oder der Innovationsprämie. Der Umweltbonus und die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. 

3Aktion gültig bei Kauf eines Fahrzeugs bis 30.09.2022. Einstiegspaket mit einer Laufzeit von 3 Jahren oder bis zu einer Paketlaufleistung von 40.000km. 

4Aktion gültig bei Kauf eines Fahrzeugs bis 30.09.2022.

Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.