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Leasingsonderzahlung | 3.750 €3 |
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Laufleistung p.a. | 10.000 km |
Laufzeit | 48 Monate |
Sollzinssatz p.a. | 4,99 %2 |
effektiver Jahreszins | 5,11 % |
Nettodarlehensbetrag | 45.707,08 € |
Gesamtbetrag | 31.062 € |
48 monatliche Leasingraten à | 569 €1 |
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zzgl. Bereitsstellungspauschale* | 990 € |
NEFZ | |
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Verbrauch komb. gewichtet | - |
CO2-Emissionen gewichtet | - |
Stromverbrauch komb. gewichtet | - |
WLTP | |
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Verbrauch komb. gewichtet | 1,3 l/100 km |
CO2-Emissionen gewichtet | 30 g/km |
Stromverbrauch komb. gewichtet | 15,9 kWh/100 km |
Elektrische Reichweite | 62 km |
CO2-Effizienzklasse | - |
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Systemleistung | 150 kW (204 PS) |
Hubraum | 1.998 cm³ |
Kraftstoff | Benzin |
Unsere BMW und MINI Angebotspreise sind pauschal kalkuliert und gelten unabhängig der von Ihnen gewählten Abwicklungsoption und den damit verbundenen Leistungen.
Darunter sind zu verstehen:
*Abwicklung über unser ahg Online Autohaus.
¹Ein Angebot der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 06/2022. Dieses Angebot der BMW Bank GmbH gilt bei Abschluss eines Leasingvertrages für den oben aufgeführten BMW bis 30.06.2022. Zulassung bis 30.06.2023. Wir vermitteln Finanzierungs- und Leasingverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH.| Alle Preise sind inkl. MwSt. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis.
²Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
³Aufgrund der aktuell veröffentlichten Richtlinien zur Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge werden ab 2023 keine Plug-in-Hybride mehr gefördert. BAFA Anteil und Innovationsprämie verringern sich, allerdings in noch nicht bekannter Förderhöhe. Förderberechtigt sind alle Fahrzeuge die einen Fahrzeuggesamtpreis i.H.v. 65.000 Euro brutto nicht übersteigen.
Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.