Leasingsonderzahlung | 3.750 €3 |
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Laufleistung p.a. | 10.000 km |
Laufzeit | 48 Monate |
Sollzinssatz p.a. | -2,72 %4 |
effektiver Jahreszins | -2,69 % |
Nettodarlehensbetrag | 66.220 € |
Gesamtbetrag | 29.670 € |
48 monatliche Leasingraten à | 540 €1 |
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zzgl. Überführungskosten | |
und „Auslieferungspaket“² | 1.600 €2 |
NEFZ | |
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Verbrauch kombiniert | 2,3 l/100 km |
Verbrauch innerorts | 2,4 l/100 km |
Verbrauch außerorts | 2,0 l/100 km |
CO2-Emission komb. | 53 g/km |
Stromverbrauch kombiniert | 21,0 kWh/100 km |
WLTP | |
Elektrische Reichweite | 61 km |
CO2-Effizienzklasse | A+ |
297 kW (404 PS)
LED Scheinwerfer
Lederausstattung
Multifunktions-Lederlenkrad
Soundsystem
2-Zonen-Klimaautomatik
Digitales Radio (DAB+)
Einparkhilfe vorne und hinten
Spurhalteassistent
Verkehrszeichenerkennung mit adaptivem Geschwindigkeitsbegrenzer
3D-Surround-Kamerasystem
Navigationssystem Pivi Pro
uvm.
¹ Ein Leasingangebot der Land Rover FCA Bank, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot gilt für gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für alle sofort verfügbaren Modelle. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.landrover-ahg.de und bei uns. Dieses Angebot ist gültig bis 31.03.2021. Alle Preise sind Nettowerte und enthalten keine MwSt. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen zeigen Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
² „Auslieferungspaket“ beinhaltet Zulassung, Pannen-Paket und einen vollen Tank.
³ Das Angebot beinhaltet 5.625,00 € erhöhten Umweltbonus. Der BAFA Anteil entspricht der Anzahlung in Höhe von 3.750,00 € und setzt sich zusammen aus 1.875,00 € Umweltbonus und 1.875,00 € Innovationsprämie. Der Anteil des Herstellers beträgt 1.875,00 €. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des erhöhten Umweltbonus sind durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus oder der Innovationsprämie. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021.
⁴ Gebunden für die gesamte Vertragslaufzeit.
Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.