Hyundai TUCSON Advantage 1.6 T-GDI

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Auf zu Neuem.

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Neueröffnungsangebot
Unser Leasingangebot1
Monatliche Leasingrate¹
199 €
zzgl. Überführungskosten 1.090 €
48 monatliche Leasingraten à
199 €
Leasingsonderzahlung
5.149,52 €1
Laufleistung p.a.
10.000 km
Laufzeit
48 Monate
Zur Leasinganfrage
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WLTP
Verbrauch komb.
7,0 l/100 km
CO2-Emissionen
159 g/km
NEFZ
Verbrauch komb.
-
Verbrauch innerorts
-
Verbrauch außerorts
-
CO2-Emissionen
-
CO2-Effizienzklasse
-
Leistung
110 kW (150 PS)
Hubraum
1.600 cm³
Kraftstoff
Benzin
  • 3-Zonen-Klimaautomatik
  • Apple CarPlay™ und Android Auto™
  • Digitaler Radioempfang (DAB+)
  • Voll-LED-Scheinwerfer
  • LED-Rückleuchten
  • Intelligente Verkehrszeichenerkennung (ISLA)
  • Rückfahrkamera
  • Privacy-Verglasung (dunkel getönte Scheiben ab B-Säule)
  • Elektrische Heckklappe
  • KRELL Soundsystem
  • Navigations-Paket
Weitere Informationen

1Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35 – 37, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Zuzüglich individueller Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.12.2023. Die Sonderzahlung des Angebots beinhaltet die Eintauschprämie von bis zu 3.000 EUR für Ihr Gebrauchtfahrzeug bei Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags für einen Hyundai TUCSON Modelljahr 2023 in den Ausstattungsvarianten Trend/Prime/N Line oder für ein Hyundai TUCSON Advantage Sondermodell innerhalb des Aktionszeitraums bis spätestens zum 31.12.2023 und bei gleichzeitiger Inzahlunggabe Ihres Gebrauchtfahrzeugs und gilt nur für Privatkunden und Small Fleet. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Inzahlunggabe mind. 6 Monate auf den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades zugelassen sein.

Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.

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