Mit einer Probefahrt stellen Sie den Kauf Ihres Neu- oder Gebrauchtwagens auf eine sichere Grundlage. Nehmen Sie sich die Zeit, um Ihr Wunsch-Modell in der Praxis ausgiebig zu testen und zu prüfen, ob das Auto Ihren persönlichen Anforderungen gerecht wird. Eine Probefahrt können Sie in jeder unserer ahg-Filialen vereinbaren – Voraussetzungen sind lediglich die Volljährigkeit sowie ein Führerschein.
Ob Ihr Herz bereits für ein bestimmtes Modell schlägt oder Sie verschiedene Fahrzeuge in der Praxis vergleichen möchten: Eine Probefahrt schafft Gewissheit und erleichtert Ihnen die Kaufentscheidung spürbar.
Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.