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Testen Sie Ihren Traumwagen

Vereinbaren Sie jetzt eine Probefahrt bei Ihrer ahg Filiale

Mit einer Probefahrt stellen Sie den Kauf Ihres Neu- oder Gebrauchtwagens auf eine sichere Grundlage. Nehmen Sie sich die Zeit, um Ihr Wunsch-Modell in der Praxis ausgiebig zu testen und zu prüfen, ob das Auto Ihren persönlichen Anforderungen gerecht wird. Eine Probefahrt können Sie in jeder unserer ahg-Filialen vereinbaren – Voraussetzungen sind lediglich die Volljährigkeit sowie ein Führerschein.

Ob Ihr Herz bereits für ein bestimmtes Modell schlägt oder Sie verschiedene Fahrzeuge in der Praxis vergleichen möchten: Eine Probefahrt schafft Gewissheit und erleichtert Ihnen die Kaufentscheidung spürbar.

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Die Vertraulichkeit und Integrität Ihrer persönlichen Angaben ist uns ein besonderes Anliegen. Wir werden Ihre Angaben daher sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen und insbesondere nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben. Wir erheben, verarbeiten und nutzen die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Abwicklung der Kontaktanfrage und zweckbezogenen Betreuung.

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Ich kann unter der E-Mail-Adresse kundenbetreuung@ahg-mobile.de jederzeit Auskunft über meine gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung verlangen.

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Hinweis: Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagenmodelle“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern und unter www.dat.de/co2  unentgeltlich erhältlich ist.